Laut Grundgesetz (Art. 4 Abs. 3) haben alle Bürger*innen mit einem Ausweis der Bundesrepublik Deutschland das Recht den Kriegsdienst an der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern.
Ob Kriegsdienstverweigerung für dich möglich ist und – falls ja – wie sie funktioniert kannst du dir hier auf der Website der DSG-VK anschauen oder du kommst zur Beratung. Jeden letzten Montag im Monat um 18:30 im Welthaus Heidelberg.
Für Fragen dazu schreib jederzeit an: kdv-heidelberg@dfg-vk.de



